Wir beraten in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Unser Tätigkeitsspektrum umfasst hierbei insbesondere folgende Bereiche:

  • Gründungsberatung
    d.h. die Auswahl der geeigneten Rechtsform (einschließlich ausländischer Rechtsformen), die Gestaltung der Gesellschaftsverträge, bis hin zur Einbeziehung von Vorratsgesellschaften
  • Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung
    z.B. bei der Änderung von Gesellschaftsverträgen und bei Wechseln in der Geschäftsführung, sowie bei der Durchführung von Kapitalmaßnahmen
  • Liquidation von Gesellschaften
  • Konzernrecht
    d.h. Beratung im Zusammenhang mit Unternehmensverträgen wie Betriebsführungs- und Betriebspachtverträgen sowie Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsverträgen (insbes. im Zusammenhang mit steuerlichen Organschaften)
  • Sitzverlegungen ausländischer Gesellschaften nach Deutschland

Im Zusammenhang mit Umstrukturierungen erwarten Sie von uns:

  • Strukturierung zur Vorbereitung von Unternehmenskäufen bzw. -veräußerungen
  • Implementierung von Holdingstrukturen, auch grenzüberschreitender Art, einschließlich begleitender Maßnahmen wie (internen) Umfinanzierungen
  • Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz, z.B. Verschmelzung, Ausgliederung, Abspaltung, Wechsel der Rechtsform
  • grenzüberschreitende Strukturbildung